Richtlinien für Sportunterricht und Training
Die Bekleidung soll der Größe des Kindes entsprechen, da allzu große Leibchen und Hosen behindernd bzw. auch gefährdend sein können. Nötig sind ein Trainingsanzug oder Jogginghose plus Sweater, T-Shirt (Schulleibchen!),
kurze Hose, Hallenschuhe (helle bzw. abriebfeste Sohle), Trainingsschuhe für das Freigelände und eine Allwetterjacke.
Extrabeutel: Schwimmsachen (Badehose, keine weite Short! bzw. Badeanzug, Handtuch, Schwimmbrille und ev. Schwimmhaube bzw. Haargummi).
Nach dem letzten Training der Woche sollte die Bekleidung zum Waschen mit nach Hause genommen werden, die Schwimmsachen noch am selben Tag.
Schmuck bedeutet Verletzungsgefahr! Während des gesamten Trainings ist Schmuck jeder Art verboten! Ohrschmuck und Piercings müssen entfernt oder, wenn das nicht möglich ist, abgeklebt werden!
Wichtig: Sollte das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mittrainieren können, ist es in den Sportstunden trotzdem in Sportbekleidung anwesend – es ist Helfer und Beobachter!
Begründung: Pflichtunterricht (lernen durch Zusehen bzw. durch Sichern und Helfen)
Ausnahmen können nur bei Vorlage von ärztlichen Bestätigungen vom KV erteilt werden.
Sportbefreiung: Sollte sich ihr Kind eine geringfügige Verletzung zuziehen, achten sie bitte darauf, dass ihr Arzt ihn oder sie nicht zu lange vom kompletten Turnunterricht befreit, denn sehr viele Gymnastik- und Dehnungsübungen könnte ihr Kind trotzdem mitmachen – so wird ihm der Wiedereinstieg in den Turnbetrieb ohne allzu großes Defizit erleichtert.
Ärzte können auch „Teil-Turnbefreiungen“ mit Hinweisen auf mögliche Betätigungen ausstellen – und unsere Sportlehrer*innen sind auf die Funktionen des Bewegungsapparates und dessen sinnvolle Beanspruchung geschult.
Wettkämpfe: Die Teilnahme an WK wird von den Turnlehrern bestimmt und den Schülern und Eltern rechtzeitig bekannt gegeben. (ev. Startgelder und Fahrtkosten werden von Schule und Stadtgemeinde bezahlt)
Sportwochen: Die Winter- und Sommersportwochen sind verpflichtend! Bei finanziellen Problemen ist eine Unterstützung seitens des Landes NÖ bzw. der Stadtgemeinde möglich.
Voraussetzung dafür ist ein rechtzeitiges und schriftliches Ansuchen an den Sportwochenleiter bzw. die Direktion.
Für weitere Tipps und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!